Auf dieser Seite finden Sie in den nächsten Tagen Informationen rund um das Thema Ukraine. Desweitern listen wir hier auch stellen auf, wo Sie sich informieren können.
На цій сторінці ви знайдете інформацію про Україну в найближчі кілька днів. Крім того, ми також перераховуємо тут місця, де ви можете отримати інформацію.
On this page you will find information about Ukraine in the next few days. Furthermore, we also list here places where you can get information.
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Alle Ukrainer, die eine dauerhafte Unterkunft bezogen haben, sollten sich die
1. beim Bürgeramt anmelden. Hierfür wird eine „Bestätigung vom Wohnungsgeber“ verlangt, die bundesweit einheitlich ist. Ferner sollte man
2. ein Girokonto eröffnen. Hierfür muss die Meldebescheinigung und der Reisepass vorgelegt werden.
3. den Briefkasten mit den Namen der Mitbewohner beschriften (es klingt banal),
4. Bei Bedarf einen Antrag auf Asylbewerberleistungen beim Sozialamt der Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung stellen. Bedürftig ist eine Person, wenn Kosten für Lebenshaltung, Miete, Nebenkosten oder Krankenhilfe nicht selbst bestritten werden können.
Die Deutsche Telekom, Vodafone und weitere Betreiber bieten zurzeit kostenlose SIM-Karten für Ukrainer. Diese SIM-Karten ermöglichen kostenlose Telefonate, SMS und ein bestimmtes Datenvolumen. Betreiber von Flüchtlingsunterkünften können kostenlose Giga-Cubes erhalten, mit denen bis zu 200 Personen kostenlos WLAN-Surfen können. Benötigt wird nur eine Steckdose. Der WDR hat zu dem Thema hilfreiche Informationen auf Deutsch und Ukrainisch zusammen gestellt:
https://www1.wdr.de/nachrichten/fluechtlinge/ukraine-kostenlos-telefonieren-internet-100.html
Mehrere Banken berichten über Probleme im Zahlungsverkehr mit der Ukraine. Zahlungen in die Ukraine funktionieren noch weitestgehend. Abbuchungen vom ukrainischen Girokonto sind faktisch unmöglich, bestenfalls dem Zufall überlassen, es gibt hierzu positive Einzelmeldungen.
Das mitgebrachte Bargeld ist im Ausland aktuell wertlos, da es in Europa nicht eintauschbar ist.
Mehr dazu https://www.sparkasse.de/aktuelles/zahlungsverkehr-ukraine-russland.html#zahlungsverkehr-ukraine
Die Ukrainische Nationalbank und mehrere Geldtransfer-Organisationen (Western Union, Moneygram, etc.) berichtet parallel, dass Geldtransfers in die Ukraine derzeit ohne Gebühr möglich sind.
Sofern Sie Dokumente wie z.B. Geburtsurkunden, Zeugnisurkunden oder Berufsabschlüsse für die Behörden übersetzen lassen möchten, ist es wichtig, dass der Übersetzer vom Gericht „beeidigt“ wurde, damit die Übersetzung anerkannt wird. Beeidigte Dolmetscher in der Region können Sie hier finden: https://www.justiz-dolmetscher.de/. Bitte fragen Sie vor der Übersetzung nach dem Preis. Preisvergleiche können sich lohnen.
Die Familienkasse der Bundeagentur für Arbeit informierte am 11.03.22 das Integrationsministerium RLP in einer rechtlichen Stellungnahme unter welchen Voraussetzungen Kindergeld für ukrainische Kinder in Deutschland gezahlt werden kann.
Kurz gesagt: Kindergeld kann ein Vertriebener aus der Ukraine (AE §24) für die Kinder in Deutschland nur erhalten, wenn ein Elternteil in Deutschland arbeitet oder ein Elternteil schon mindestens 15 Monate den Wohnsitz in Deutschland hat und eine Aufenthaltsberechtigung von mindestens 6 Monaten erteilt wurde. Kindergeldempfänger benötigen zudem eine Steuer-ID. Rechtsgrundlage zum Nachlesen sind insb. §62 Abs. 2 EStG, §1 Abs. 3 BKKG, §139b AO
Wenn „Sprache“ noch nicht funktioniert und es aber schnell gehen muss, können „Ohne-Wörter-Bücher“ eine echte Hilfe sein. Der Langenscheid-Verlag bietet ein umfangreiches OhneWörterBuch mit 650 sortierten Bildern (vgl. https://www.reuffel.de/detail/ISBN-9783125141568/OhneWörterBuch). Kostenloses Material gibt es aber auch für Schwerpunktbereiche wie KiTa, Grundschule, Familien im Downloadbereich von: https://icoonforrefugees.com/. Wer mag, kann auch den Google Translator auf dem Handy ausprobieren. Für das Übersetzen von Texten möchten wir Ihnen https://www.deepl.com/de/translator empfehlen, da das deutsche Produkt sehr präzise ist und europäischen Datenschutzrichtlinien entspricht..
Das Handbook Germany stellt für Flüchtlinge schon seit 2015 wichtige Informationen zusammen. Das Projekt „Handbook Germany“ wird von den neuen deutschen Medienmachern geführt und vom BAMF gefördert. Die Informationen sind aktuell und barrierefrei, also auch für Sehbehinderte nützlich. Sie sind nun auch auf Ukrainisch verfügbar: https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/ua.html
Die Stadt Koblenz teilt mit, dass für eine Corona-Schutzimpfung derzeit kein Termin im Landesimpfzentrum Koblenz notwendig ist. Das Impfzentrum bietet Impfungen mit BionTech, Moderna oder Novavax an. Auch Impfungen für Kinder ab 5 Jahren mit dem Kinder-Impfstoff von BionTech sind möglich. Hierzu noch ein paar Hinweise:
Zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten (März) können ausnahmslos alle Geflüchteten ab 5 Jahren zur Impfung in das Landesimpfzentrum Koblenz kommen.
Anschrift:
Landesimpfzentrum Koblenz
Im Metternicher Feld 18
56072 Koblenz
Öffnungszeiten im März:
Montag: 09:00 – 16:30
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 – 16:30
Freitag: 09:00 – 16:30
Samstag: 09:00 – 16:30
Sonntag: geschlossen
Weitere allgemeine Informationen zum Test- und Impfangebot in Koblenz auch unter: https://www.koblenz.de/coronavirus/
Informationsmaterialien auf Ukrainisch finden Sie hier: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/materialien-auf-ukrainisch/
Die Landesregierung RLP betreibt eine eigene FAQ-Seite, auf der viele auf Rheinland-Pfalz bezogene Fragen beantwortet werden. Die FAQ sind nur in Deutsch verfügbar:
https://mffki.rlp.de/de/startseite/ukraine-krieg/faqs-fragen-und-antworten/
Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) teilte mit, dass nach der „Massenzustromrichtlinie“ die Ausländerbehörde ermächtigt ist, einen Aufenthaltstitel (AE) nach § 24 AufenthG ab sofort auszustellen. Zum begünstigten Personenkreis zählen Ukrainer, und Drittstaatenangehörige mit dauerhaftem ukrainischem oder internationalem Aufenthaltsrecht sowie deren Kinder, die sich vor dem 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben. Alle ukrainischen Staatsangehörigen, die sich beim Sozialamt oder der Ausländerbehörde melden, werden von der Ausländerbehörde Zug um Zug eingeladen, um den Aufenthaltstitel zu beantragen und die Identität zu überprüfen.
Krankenversicherung: Grundsätzlich sind die medizinische Behandlungskosten von den Ukrainischen Staatsangehörigen selbst zu tragen, sofern sie über entsprechendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Wer also nicht hilfebedürftig ist, sollte sich daher freiwillig privat krankenversichern. Die privaten Krankenversicherungen bieten entsprechende Verträge an.
Ukrainische Staatsangehörige, die hilfebedürftig sind und Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe beziehen, erhalten mit den Asylbewerberleistungen alle notwendigen „Hilfen zur Gesundheit“ vom Staat. Diese schließen in den ersten 18 Monaten aber nur eine Basisversorgung ein (akute Krankheit und Schmerzen). Erst ab dem 19 Monat findet eine Regelversorgung vergleichbar mit den Krankenkassenleistungen statt (vgl. §§1, 2 AsylbLG).
In akuten Notfällen rufen Sie bitte IMMER die Notrufnummer 112 an oder suchen die Notaufnahme eines Krankenhauses auf.
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass die Sputnik-Impfungen in der EU nicht anerkannt ist. Digitale Impfnachweise aus der Ukraine (ähnlich der Corona-WarnAPP) scheinen nicht mehr zu funktionieren. Im Zweifel gelten die Personen somit als ungeimpft. Ukrainische Staatsangehörige können auch ohne Gesundheitskarte kurzfristig einen Impftermin erhalten. Das Corona-Impfzentrum rechnet in dem Fall direkt mit dem Bundesamt für Katastrophenschutz ab. Für die Abrechnung braucht man lediglich das Identitätsdokument, die Meldebescheinigung und den Asylbewerberleistungsbescheid. Mehr dazu: https://www.kv-rlp.de/praxis/coronavirus/impfung/ . Termine vereinbaren Sie bitte unter: https://impftermin.rlp.de/de/
Der Schulbesuch für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Rheinland-Pfalz haben, Pflicht (§56 SchulG). Der Schulbesuch dauert in der Regel 12 Jahre (§7 SchulG). Ukrainische Staatsangehörige, die minderjährig sind und sich aufgrund des Krieges in Rheinland-Pfalz aufhalten, sind somit praktisch ab dem Tag der „Wohnsitznahme“ an einer entsprechenden Schule anzumelden. Ausgenommen sind Personen, die bereits einen Schul- oder Berufsabschluss haben.. Wer in der Ukraine ein Gymnasium besucht hat, sollte in Deutschland auch wieder an einem Gymnasium angemeldet werden. Die staatlichen Schulen dürfen Schüler nicht alleine aufgrund der Sprachdefizite ablehnen. Für weitere Informationen lassen Sie sich bitte von der entsprechenden Schule vor Ort oder Migrationsberatung in der Nähe beraten.
Die Grüne Karte dient für Autos im Ausland als Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Autohalter aus der Ukraine müssen die Grüne Karte im Ausland mitführen, ansonsten werden diese Fahrzeuge eigentlich an der Grenze zurück gewiesen. Unversicherte Fahrzeuge im Inland werden unter normalen Umständen vom Vollzugsdienst stillgelegt. Da in der Ukraine aber keine „normalen Umstände“ vorliegen, kann nicht jeder Fahrzeughalter eine Grüne Karte vorweisen. Der Vollzugsdienst soll daher zumindest bis zum 31.05.2022 solche Fahrzeuge nicht stilllegen. Für versicherte Fahrzeuge sollte die grüne Karte umgehend nachgefordert werden. Unversicherte Fahrzeuge sollten zügig nachversichert werden. Haftpflichtschäden von unversicherten Fahrzeugen können bis zum genannten Zeitpunkt über das „Deutsche Büro Grüne Karte“ abgewickelt werden.
Mit der Anmeldung am Wohnsitz erhält die Kreislaufwirtschaft über neue Personen an der Adresse. Dementsprechend werden Gebührenbescheide für den Eigentümer angepasst und am Ende des Jahres zugestellt. Unterschiedliche Namen können nicht automatisch nur einem Haushalt zugeordnet werden. Nehmen Sie also bitte mit der Kreislaufwirtschaft Kontakt auf, um die Anzahl der Haushalte, die Anzahl der Personen und die benötigten Entsorgungsgefäße mit der Kreislaufwirtschaft (Müllabfuhr) abzustimmen. Mehr dazu: https://www.kreislaufwirtschaft-myk.de/klwmyk/Geb%C3%BChren/Geb%C3%BChrenbescheid/
Mülltrennung in Deutschland muss erklärt werden. Graue Tonne, Blaue Tonne, Braune Tonne, Gelber Sack sind für Ausländer oft verwirrend. Falsche Mülltrennung kann aber zu Ärger in der Hausgemeinschaft führen. Im Zweifel wird die Tonne nicht gelehrt. Damit jeder verstehen kann, wo was hingehört, wurden schon 2015 mehrsprachige Tonnenaufkleber, Piktogramme für die WG-Küche und mehrsprachige Informationsbroschüren entwickelt (siehe Anlage). Die Tonnenaufkleber und weitere Materialien bestellen Sie bitte ebenfalls bei der Kreislaufwirtschaft. Mehr dazu: https://www.kreislaufwirtschaft-myk.de/klwmyk/Zielgruppen/Ausl%C3%A4ndische%20Mitb%C3%BCrger/
Die KiTa-Anmeldung sollte bei Bedarf grundsätzlich früh erfolgen. Aufgrund der wenigen freien KiTa-Plätze im Landkreis ist aber nicht damit zu rechnen, dass die angemeldeten Kinder schnell in einer KiTa betreut werden können. Die Verwaltungen konnten den neu aufkommenden KiTa-Bedarf nicht vorhersehen. Neue KiTa-Anmeldungen bedingen oftmals neue Räume, neues Personal. Beides ist nicht schnell zu haben. Ersatzweise kann bei der Tagesmutterbörse des zuständigen Jugendamtes nach einer Tagesmutter in der Region gesucht werden. Mehr dazu unter: https://www.kvmyk.de/kv_myk/Themen/Kinder,%20Jugendliche%20&%20Familie/Kindertagespflege/
Sofern man nicht auf Nachrichten aus dem Herkunftsland zugreifen kann oder möchte, gibt es Alternativen in Deutschland. Die Deutsche Welle berichtet aktuell auf Ukrainisch über Nachrichten als aller Welt: https://www.dw.com/uk/. Das COSMOS Radio des WDR bietet Auto- und Textnachrichten in neun Sprachen, u.a. Ukrainisch: https://www1.wdr.de/radio/cosmo/sprachen/ukrainisch/index.html
Wer ohne Identitätsdokument nach Deutschland eingereist und auf Hilfe angewiesen ist (Wohnraum, Geld, Lebensmittel, Arzt) ist als „Schutzsuchender“ zu werten und muss bitte in der Erstaufnahmeeinrichtung (kurz: AfA) AfA Trier, Dasbachstr. 19, 54292 Trier für einen Asylantrag und die Erstversorgung vorsprechen. Das gleiche gilt für Personen, die nicht dauerhaft (min. 3 Monate) bei ihren Bekannten unterkommen können und auf eine zugewiesene Unterkunft angewiesen sind.
In der AfA Trier werden „rund um die Uhr“ Neuankömmlinge aufgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Ein Asylantrag ist nach der Information des Integrationsministeriums vom 09.03.22 NICHT erforderlich
Ukrainische „Vertriebene“ (§24 AufenthG), die hilfebedürftig sind, sollten zügig nach der Anmeldung am neuen Wohnort einen Antrag auf Asylbewerberleistungen stellen. Das zuständige Sozialamt befindet sich in derselben Verwaltung wie das Bürgerbüro/ Einwohnermeldeamt. Über den Antrag auf Asylbewerberleistungen kann seitens der Verwaltung auch ohne den Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG entscheiden. Für Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihrer Stadt- oder Verbandsgemeinde. Ein Sozialhilfebezug nach §23 SGB XII (ein Auffangparagraph) kommt aufgrund der vorrangigen Leistungen im nicht mehr in Betracht. Das Sozialamt leitet eine Kopie der Pässe im Interesse der Vertrieben an die Ausländerbehörde weiter, damit dort die nächsten Schritte für einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) anlaufen können.
Eine Arbeitserlaubnis kann sofort mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 31 BeschV ausgestellt werden. Hierfür muss kein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen. Im Einzelfall darf eine Arbeit sogar schon vor dem eigentlichen Aufenthaltstitel nur mit Hilfe einer „Fiktionsbescheinigung“ angetreten werden. Die Erteilung einer sofortigen Arbeitserlaubnis eröffnet ukrainischen Flüchtlingen weitere Unterstützungsleistungen der Agentur für Arbeit. Weitere Informationen erhalten Sie ebendort.
Derzeit beginnen in Weißenthurm und in Mayen landesgeförderte Sprachkurse „Sprachziel:Deutsch“. „Teilnehmen können alle erwachsenen Menschen mit Migrationshintergrund, unabhängig von Herkunft, rechtlichem Status oder bisheriger Aufenthaltsdauer“, so das Integrationsministerium (MFFKI) auf ihrer Homepage. Wenn Sie ukrainische Bürger für diese Kurse anmelden möchten wenden Sie sich für
Ein Visum oder „nur“ ein Reisepass berechtigt nicht für die Teilnahme. Wenn nötig, können bei Hilfebedürftigkeit (AsylbLG) die Fahrtkosten zum Kurs übernommen werden. Ob man mit einem Antrag an einem Integrationskurs aufgenommen werden kann, ist noch in Klärung. Ein Integrationskurs umfasst Ein Zugang zum Integrationskurs besteht derzeit nicht.
Sofern Sie für ukrainische Staatsangehörige Wohnraum suchen, die Sie privat untergebracht haben, können Sie dies über die allgemein bekannten Internetportale machen. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz betreibt keine Wohnraumvermittlung.
Personen, die einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG haben, müssen ihren Wohnsitz in der Kommune nehmen, der sie zugewiesen wurden (z.B. im Landkreis Mayen-Koblenz). Sofern die betroffene Person Asylbewerberleistungen bezieht, muss die Miete der zukünftigen Wohnung der Höhe nach „angemessen“ sein. Bitte sprechen Sie vorab mit dem Sozialamt vor Ort, wenn Sie Wohnraum suchen. Dort berät man Sie weiter.
Die BAMF-Broschüre Willkommen in Deutschland gibt wertvolle Tipps für ein Ankommen in Deutschland. Sie ist nicht auf Ukrainisch aber auf Russisch verfügbar und regelt verschiedene Fallkonstellationen, auch für „Vertriebene“. Die Broschüre kann bequem ins neues zu Hause geliefert werden oder herunter geladen werden.
Der Führerschein aus der Ukraine kann in Deutschland 6 Monate genutzt werden. Maßgeblich für die sechs Monate ist der Tag, an dem man erstmals in Deutschland mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Er muss nicht übersetzt werden.
Hier und da erscheinen Kurzmitteilungen von Kindern, die ohne Eltern in Deutschland ankommen. So wie die Meldung der BZ vom 02.03.22 über die jüdischen Kinder aus der Ukraine https://www.bz-berlin.de/berlin/120-waisenkinder-aus-der-ukraine-auf-dem-weg-nach-berlin. Die meisten „unbegleiteten Kinder“ kommen zwar ohne Eltern aber mit einer informell beauftragen Betreuungsperson (Tante, Oma, Schwester).
Uns liegen derzeit nur eine Hand voll Meldungen von „unbegleiteten minderjährigen Ausländern“ (kurz: UMA) vor. Man kann aber nicht „einfach ein Kind aufnehmen“, ohne vorher vom Jugendamt überprüft worden zu sein. Wer sich für die ernsthafte und längerfristige Aufnahme eine fremden Kindes interessiert, kann sich an den Pflegekinderdienst des jeweilige Jugendamtes wenden und dort Beratung erhalten (z.B. für unser Jugendamt unter Pflegekinderwesen@kvmyk.de )
Ukrainische Flüchtlinge dürfen die Fernzüge der Deutschen Bahn kostenlos nutzen. Fernzüge aus Polen nach Deutschland verkehren über den Grenzübergang Frankfurt/Oder. Die Fernzüge haben ihre Ausgangspunkte in Warschau, Danzig, Przemysl (Grenze zu Ukraine), Krakau, Breslau, Wien. Auch die Länderbahn (Polen, Tschechien, Bayern) erlaubt seit 28.02.2022 eine kostenlose Nutzung. Ausgangspunkte hier sind Prag, Liberec, Zgorzelec. Seit 01.03.2022 ist auch die kostenlose Nutzung des NAHverkehrs in Deutschland „bis auf weiteres“ möglich. Als Nachweis genügt in allen Fällen ein ukrainischer Personalausweis oder Reisepass.
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